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#Rechtsformen in Irland

Die Qual der Wahl

Stiftungs-Limited: Company Limited by Guarantee (CLG)

Die Company Limited by Guarantee (CLG) - im deutschen Sprachraum oft auch als "Stiftungs-Limited" bezeichnet - ist eine spezielle Variante einer LTD, die in Irland fast immer für wohltätige bzw. gemeinnützige Zwecke verwendet wird, wobei eine Stiftungs-Limited in der Form einer Company Limited by Guarantee without Share Capital über keine Aktien und auch kein Stammkapital verfügt.

Die Inhaber "garantieren" stattdessen bei der Gründung, dass Sie eine bestimmten Betrag beisteuern, wenn die Gesellschaft in Konkurs geht oder freiwillig liquidiert wird. Es handelt sich insofern um eine Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, die trotz der Bezeichnung Stiftungs-Limited weniger mit einer Stiftung sondern mehr mit der Rechtsform Verein vergleichbar ist.

Es gibt bei einer Stiftungs-Limited keine Anteilseigner, sondern nur Mitglieder (Members) die als Garantiegeber bzw. Bürge fungieren. Da es auch bei einer Stiftungs-Limited keinen Mindestbetrag dafür gibt, reicht eine Bürgschaft in Höhe von 1,- EUR pro Member aus. Die Ausschüttung von Gewinnen oder Überschüssen an die Members ist dabei strikt ausgeschlossen. Deshalb werden Companies Limited by Guarantee seit einiger Zeit auch bei Firmen- oder privaten Insolvenzen als Auffanggesellschaften eingesetzt, die es gestatten den in Not geratenen Betrieb als Company Limited by Guarantee weiterzuführen.

Daneben hat jede CLG auch mindestens zwei Geschäftsführer (Board of Directors), die die rechtlichen Vertreter der Gesellschaft sind. Diese können ohne Weiteres - im Gegensatz zu den Members - ebenso wie andere Mitarbeiter oder Angestellte der Gesellschaft regulär bezahlt werden, da sich das “Zahlungsverbot” bei einer CLG nur auf die Members bezieht.

Stiftungs-Limiteds sind nicht zwingend gemeinnützig

Achtung aber: Die Rechtsform alleine bedingt nicht, dass eine Stiftungs-Limited auch automatisch als gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne gilt, was ausschließlich abhängig ist von der Zielsetzung und der konkreten Ausgestaltung des Projekts und nicht von der Rechtsform. Auch eine Limited Company by Guarantee ist also zunächst vollumfänglich steuerpflichtig und erhält keine Steuervergünstigungen, nur weil sie eine CLG ist.

In jüngerer Zeit finden Stiftungs-Limited auch in anderen Zusammenhängen eine Anwendung. Zum Beispiel bei Rechts- oder Steuerberatungsfirmen, die verschiedene Geschäftssparten bzw. Funktionseinheiten in CLGs ausgliedern.

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