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#Limiteds & Steuern

Basis-Informationen zum Thema Steuern

Unternehmenssteuern in Irland

Irland hat einen betont niedrigen Steuersatz für Unternehmen, wobei es zwei Steuersätze für die Körperschaftsteuer in Irland gibt, die dort Corporation Tax heißt: 12,5% werden von Unternehmen verlangt für Trading Income, also Einkommen das aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen entsteht und 25% für Non-Trading Income, womit zum Beispiel Einkünfte aus Beteiligungen oder aus Vermietung gemeint sind.

Anders als etwa in Großbritannien etwa wird eine Steuernummer vom irischen Finanzamt nicht automatisch an neu registrierte Firmen vergeben, sondern diese müssen eine Steuernummer zunächst beantragen, was entweder online durchgeführt werden kann oder mittels eines Formblatts per Post.

Fällig wird die Körperschaftsteuer dann erstmals 9 Monate nach Ende des ersten Bilanzierungszeitraums, es sei denn die Steuerschuld übersteigt 200.000,- EUR pro Jahr, was Vorauszahlungen schon vorher erforderlich macht.

Die Anmeldung beim irischen Finanzamt setzt voraus, dass eine Firma in Irland überhaupt steuerpflichtig ist. Wird eine irische Limited in Form einer Zweigniederlassung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz betrieben, so ist das jedoch nicht der Fall. Die Firma ist dann uneingeschränkt in DE/AT/CH steuerpflichtig, das bedeutet, sie benötigt dann eine Steuernummer vom Finanzamt bzw. Steueramt Vorort und nicht aus Irland.

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