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Fragen zu:

#Anmeldung einer Zweigniederlassung

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung einer Zweigniederlassung vor Ort erforderlich?

Die Kerndokumente, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich sowie der Schweiz für die Eintragung einer Zweigniederlassung vor Ort verlangt werden sind:

Dabei ist zu beachten:

  • Die Dokumente müssen für gerichtliche bzw. amtliche Zwecke zwingend beglaubigt sein, entweder durch einen irischen Notar oder das irische Handelsregister selbst.
  • Diese Beglaubigung muss mit einer Apostille versehen sein.
  • Vollständig alle Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung eines an inländischen Gerichten zugelassenen beeidigten Übersetzers versehen sein.

Die Form und der genaue Inhalt dieser Dokumente richtet sich dabei nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Zweigniederlassung angemeldet werden soll,  die in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB), in Österreich im Firmenbuchgesetz (FBG) und in der Schweiz in der Handelsregisterverordnung (HRegV) und teils auch dem Obligationenrecht zu finden sind.

Alles enthalten im Gründungspaket IE005 Niederlassungs-Limited

Unser Gründungspaket IE005 Niederlassungs-Limited enthält diese Unterlagen in vorgefertigter Form, sodass der oder die Geschäftsführer damit nur noch zu einem Notar Vorort bzw. zum Handelsregisteramt (CH) gehen müssen.

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