FAQ - häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste im Schnellüberblick

Fragen zu:

#Anmeldung einer Zweigniederlassung

Sind für die Anmeldung zwingend beglaubigte Unterlagen erforderlich?

Ja, in jedem Fall und ohne Ausnahme.

Hintergrund ist, dass sich die Register mit der Veröffentlichung der Eintragung für die Richtigkeit dieser Angaben verbürgen. Dazu muss aber zunächst eruiert werden, ob die Angaben, die im Antrag stehen auch tatsächlich stimmen.

Da einfache Firmenunterlagen aber nicht fälschungssicher sind und theoretisch damit auch die Existenz einer erfundenen Micky-Mouse-Firma vorgegaukelt werden kann, verlangen Behörden deshalb beglaubigte Firmenunterlagen, was sogar noch einen Schritt weitergeht.

Da auch eine Beglaubigung relativ einfach gefälscht werden kann, muss zusätzlich auch die Beglaubigung selbst verifiziert werden, wozu es die sogenannten Apostillen gibt.

Anträge für die Eintragung einer Zweigniederlassung ohne beglaubigte Firmenunterlagen und Apostille werden deshalb grundsätzlich sofort zurückgewiesen.

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