FAQ - häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste im Schnellüberblick

Fragen zu:

#Anbieterwechsel

Benötige ich für einen Wechsel die Zustimmung meines bisherigen Anbieters?

Nein, da dieser im Hinblick auf Ihre Firma keinerlei Mitspracherecht hat, sondern im Gegenteil: Der Anbieter ist weisungsgebunden Ihnen gegenüber und Sie können mit Ihrer Gesellschaft grundsätzlich tun und lassen, was Sie möchten.

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