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#Zweigniederlassungen

Anmeldung einer Zweigniederlassung in DE/AT/CH

Ltd. & Co KG (für DE und AT)

Statt eine Limited in Form einer Zweigniederlassung einzusetzen, kann der Betrieb in Deutschland oder Österreich auch als Kommanditgesellschaft (KG) geführt werden, bei der die Limited nach dem Vorbild der GmbH & Co KG als Vollhafter eingesetzt wird. 

Hintergrund: Eine KG zeichnet sich dadurch auch, dass es zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern gibt: Die KG-Vollhafter (Komplementäre) übernehmen die Geschäftsleitung und haften unbeschränkt. Die KG-Teilhafter (Kommanditisten) haften nur mit Ihrer Einlage und sind deshalb von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ein Merkspruch zur Einprägung der Rollen lautet: “Der Kommanditist ist der, den man vergisst, der Komplementär haftet sehr”.

Da in Deutschland und Österreich - nicht jedoch in der Schweiz - auch juristische Personen als Gesellschafter einer KG zulässig sind, kann die Rolle des Vollhafters auch von einer irischen Limited übernommen werden. Das Ergebnis ist dann eine Ltd. & Co KG.

Die Limited übernimmt dabei allerdings mehr oder minder nur eine Statistenfunktionen und fängt lediglich die Haftung ab, da deren Haftung ja beschränkt ist. Sie selbst ist finanziell nicht involviert, sondern das operative Geschäft wird von der Kommanditgesellschaft übernommen. Für diese gelten die Steuervorschriften für Personengesellschaften - im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Die resultierende steuerliche Situation der Limited & Co KG ist damit weitestgehend die gleiche wie bei einer GbR oder einem Einzelunternehmer.

Steuervorteile möglich

Bei Einzelunternehmern ist der Einkommensteuersatz progressiv. Wird wenig verdient, dann ist auch der Steuersatz entsprechend niedrig. Bei Kapitalgesellschaften hingegen ist der Steuersatz unabhängig vom Gewinn immer gleich hoch. Deshalb können sich mit einer Ltd. & Co KG bei nicht so hohen Gewinnen Steuervorteile ergeben. 

Da die genaue Steuerlast von sehr vielen Faktoren abhängig ist, lassen sich allerdings keine allgemeingültigen Aussagen dazu treffen, ob im konkreten Fall eine Limited oder eine Ltd. & Co KG steuerlich günstiger ist. Hier hilft nur der Gang zum Steuerberater, der anhand der zu erwartenden Zahlen eine Modellrechnung sowohl für die Limited als auch für eine Ltd. & Co KG aufstellt. Nur eine solche genaue Kalkulation führt zu verlässlichen Aussagen.

Limited & Co KG ist einfacher in der Handhabung

Die Limited & Co KG sieht zunächst komplizierter aus, was häufig abschreckt. Sie ist aber völlig im Gegenteil in der Handhabung später einfacher, da für eine KG als Personengesellschaft nicht so strenge Vorschriften gelten wie für Kapitalgesellschaften, die gesetzlich stärker reglementiert sind. 

Von der Limited & Co KG zur GmbH & Co KG

Eine Limited & Co KG kann außerdem zu einem späteren Zeitpunkt völlig problemlos in eine GmbH & Co KG überführt werden, wenn das für die Gründung einer GmbH erforderliche Stammkapital vorhanden ist. Die Limited tritt dafür einfach aus der Limited & Co KG aus. Sie wird dann ersetzt durch die neu gegründete GmbH - falls sich diese Variante anbieten und eine GmbH tatsächlich mehr in die Kasse spülen sollte.

Zum Weiterlesen: 

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